Rauchwaren

Rauchwaren, österreichisch auch Rauwaren, sind zugerichtete gegerbte, noch nicht zu Pelz verarbeitete Tierfelle. Der Begriff wird insbesondere im Pelzhandel selbst benutzt; die Singularform „Rauchware“ ist wenig gebräuchlich.

Die Bezeichnung leitet sich von dem Adjektiv „rauch, rauh/rau“ ab, das so viel wie „behaart, zottig“ bedeutet. Der Begriff ist in dieser Bedeutung ab dem 16. Jahrhundert nachweisbar, z. B. im Märchen Allerleirauh. In der eigentlichen, damaligen Bedeutung ist Allerleirauh ein aus verschiedenenartigen Fellarten zusammengesetztes Pelzteil, das für Innenfutter und nach außen als Verbrämung genutzt wurde.

In älteren Zeiten unterschied man noch nicht streng zwischen Rauchwaren und den Pelzwaren. Erst später versuchte man, diese beiden Begriffe voneinander zu trennen.

Ein Fell mit dichtem, nicht straff anliegendem Haar wird im Handel als „rauch“ bezeichnet. Die Kürschnerfachsprache kennt daneben Gütebezeichnungen wie überrauch, vollrauch, halbrauch, wenig rauch (etwas flach) und nichtrauch (flach). Diese, durchaus weiter nuancierbaren Abstufungen bezeichnen „den Zustand des Haarwuchses beim Entpelzen im Verhältnis zum Zustand der Vollreife innerhalb ein und derselben Art“. Der Überbegriff für die Beschreibung des Haarzustandes ist „Rauche“.

Rauchwaren sind Gegenstand eines weltweiten Handels, Rauchwarenhandel oder im allgemeinen Sprachgebrauch auch Pelzhandel genannt.

Die Pelzzurichtung, heute auch unter dem Sammelbegriff Pelzveredlung, macht die Felle haltbar und für den Kürschner verarbeitungsfähig. Diese Verarbeitung ähnelt der Gerberei, nur dass im Unterschied zu dieser bei der Zurichtung die Haare des Tierfells erhalten bleiben. Die Rauchwaren stellen somit das Ausgangsmaterial für Pelzgegenstände dar. Diese werden ihrerseits gelegentlich mit dem Begriff „Rauchwerk“ bezeichnet.

 

Quelle:

Buch "Leitfaden zum Beruf" (Herausgeber: Branimir Šverko) Herausgeber: Gesellschaft f0r Forschung und Entwicklung von Humanressourcen - Razbor, Zagreb 1998. (ISBN 953-97492-0-4).